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Jahresarbeitszeit
Modell der Arbeitszeitflexibilisierung, bei dem das jährlich abzuarbeitende Stundenkontingent vorab zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich festgelegt wird; Lage und Dauer der Arbeitszeit können dann innerhalb des Jahreszeitraumes flexibel und in gegenseitiger Absprache gehandhabt werden.


JArbSchG
=> Jugendarbeitsschutzgesetz


JAV
=> Jugend- und Auszubildendenvertretung


Jidoka
Anhalten der Montagelinie im Falle eines Fehlers. Zuerst in breitem Stile bei Toyota angewandt als Bestandteil des Qualitätsmanagements auf allen Ebenen.


JIT-Fertigung
(Just in time production)
Die Just-in-Time-Fertigung stellt den Idealfall der bestandsminimalen Zulieferung von Teilen dar. Sie erfordert einen hohen technischen und organisatorischen Aufwand und ist besonders geeignet für teure, große und variantenreiche Teile. Bei teuren Teilen verringert die kurze Durchlaufzeit die Kapitalbindung. Bei großen Teilen wird der Platzbedarf reduziert. Variantenreiche Teile können exakt nach den Kundenwünschen zu dem betreffenden Endprodukt zusammengestellt werden. Bedingung für die JIT-Fertigung ist eine hohe Zuverlässigkeit der Prozesse und der Zulieferung. Die JIT-Fertigung ist eine
=> Fließfertigung.


Job Diagnostic Survey
Instrument zur Analyse und Gestaltung von Arbeitsplätzen, insbesondere der dort zu erledigenden Arbeitsaufgaben ( Arbeitsplatzgestaltung). Der Job Diagnostic Survey ist als standardisierter Fragebogen aufgebaut und erfaßt nicht die Arbeitsaufgaben selbst, sondern die Reaktion des Mitarbeiters auf diese. Ziel ist, das vom Stelleninhaber wahrgenommene Motivationspotential zu erkunden und dessen Auswirkungen auf die Arbeitszufriedenheit und Arbeitsbereitschaft. Trotz einiger Schwächen gilt der Job Diagnostic Survey noch als eines der besten Diagnoseinstrumente zur psychologischen Arbeitsgestaltung. Er wurde von R. Hackman und R. D. Oldham entwickelt und in Deutschland vor allem bei Projekten der Humanisierung der Arbeit eingesetzt.


Job Enlargement
(dt. Aufgabenerweiterung)
Erweiterung des Aufgabenfeldes um strukturell ähnliche Arbeitselemente mit etwa gleichem Qualifikationsniveau. Diese rein quantitative, "horizontale" Tätigkeitserweiterung soll dazu beitragen, körperlich und geistig einseitige Belastungen und Monotonie abzubauen. Durch die Rücknahme von Arbeitsteilung werden der Arbeitszusammenhang und der Verantwortungsbereich der Tätigkeit vergrößert. Angewendet wird Job Enlargement in Montagebereichen in Form verlängerter Montagezyklen oder Taktzeiten, generell im Zuge der Einführung von Gruppenarbeit. Die Aufgabenerweiterung um gleichwertige Tätigkeiten führt nicht zu einer Höhergruppierung des Arbeitnehmers; erforderlich sind längere Anlern- und Einarbeitungszeiten. Job Enlargement kann zu höheren Belastungen führen, wenn auf notwendige Weiterbildungs- und Einarbeitungszeiten verzichtet wird. Im Zusammenspiel mit
=> Job Enrichment und => Job Rotation ist Job Enlargement ein Element der Humanisierung der Arbeit.


Job Enrichment
(dt. Aufgabenbereicherung)
"Vertikale" Erweiterung des Aufgabenfeldes um höherwertige Tätigkeiten, so z.B. die Ergänzung der reinen Durchführungsaufgaben um dazugehörige Planungs- und Kontrollaufgaben. Diese Form der Verringerung der Arbeitsteilung führt zu größeren Entscheidungsspielräumen und zu höherer Verantwortung des Arbeitsplatzinhabers. Job Enrichment gilt neben Job Enlargement und Job Rotation als wesentlicher Bestandteil der Humanisierung der Arbeit; durch die attraktiveren Tätigkeitsinhalte und die höheren Gestaltungsspielräume sollen Selbstentfaltung und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter gesteigert werden. Im Zuge der Lean Production, der Einführung von Gruppenarbeit und von Hierarchieverflachungen spielt Job Enrichment eine bedeutende Rolle, um Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, organisatorische Schnittstellen zu vermindern und um Verantwortung "vor Ort" anzusiedeln (Beispiel: Übernahme der Qualitätskontrolle und -auswertung durch Maschinenbediener). Voraussetzung von Job Enrichment sind neben der entsprechenden Qualifizierung des Arbeitnehmers eine Änderung des Informations- und Kommunikationssystems und eine verstärkte Delegation und Partizipation.


Job Pairing
Zwei bzw. mehrere Partner teilen sich einen oder mehrere Vollzeitarbeitsplätze mit zeitlichen Überschneidungen, um wechselseitige Informationen oder gemeinsam getroffenen Entscheidungen zu ermöglichen. Diese Form der Teilzeitarbeit eignet sich für komplexe, qualifizierte, auf Führungsfunktionen beinhaltende Tätigkeiten, spielt in der Praxis jedoch eine untergeordnete Rolle.


Job-Ranking-System
(dt.
=> Rangfolgemethode)


Job Rotation
(dt. Arbeitsplatztausch)
gezielter, zeitlich befristeter Wechsel an andere Arbeitsplätze innerhalb des Betriebes:

  1. Job Rotation innerhalb eines Arbeitssystems, indem sich die Arbeitsplatzinhaber bei der Ausführung verschiedener Arbeitsinhalte gegenseitig abwechseln. Der Arbeitsplatzwechsel wird i.Allg. von den Mitarbeitern selbst gesteuert, erfolgt flexibel und meist in kürzeren Zyklen: Je nach Arbeitsinhalt und Fertigungstyp mitunter sogar mehrmals pro Schicht. Job Rotation ist ein wesentliches Element der Humanisierung der Arbeit und der Gruppenarbeit mit folgenden Zielen: Optimale Betriebsmittelnutzung, Verringerung von Wartezeiten, Qualifikationserhöhung, Verringerung von Monotonie, Förderung der Gruppenorganisation. Job Rotation erhöht die Aufwände für Qualifizierung der Mitarbeiter und mit dem Einbezug von höherwertigen Arbeitsinhalten auch die der Löhne.
  2. Job Rotation als Element der Personalentwicklung, indem Mitarbeiter systematisch und vollgültig an eine andere Stelle etwa gleicher Hierarchieebene versetzt werden zur selbständigen, vollverantwortlichen Funktionsausübung. Ziel ist, die Qualifikation des Mitarbeiters gezielt weiter zu entwickeln, mit dem neuen Aufgabengebiet seinen Kenntnisstand und seine Erfahrungsbasis und Einsatzmöglichkeiten zu erweitern. Daneben trägt diese Form des Job Rotation dazu bei, Erfahrungstransfers zu ermöglichen und Ressortegoismen entgegen zu wirken. Bei dieser Form der Job Rotation besitzt der Betriebsrat das Recht der Mitbestimmung gemäß §99,95 III BetrVG, da es sich bei den systematischen Stellenwechseln um Versetzungen handelt. Das Instrument der Job Rotation wird, auch in seinem Geburtsland Japan zunehmend zurückhaltend eingesetzt, da viele Tätigkeiten besonderes Fachwissen erfordern, die eine rotierende Kraft erst nach längerer Einarbeitungszeit aufweisen kann. Bis dahin ist eine solche Arbeitskraft unproduktiv und bindet zudem eine weitere Fachperson zu seiner Einarbeitung.

Job-Sharing (Partner-Teilzeit)
Sonderform der Teilzeitarbeit, in der sich ein oder mehrere Partner (job sharing-pool) das Volumen einer Stelle teilen. Sie bestimmen dabei Zeit und Lage ihrer individuellen Arbeitszeit innerhalb des vorgegebenen Arbeitszeitrahmens weitgehend selbst, ggf. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresteilzeit. Das Entgelt richtet sich nach den erbrachten Arbeitszeitanteilen. Seit 1985 dürfen die Job sharing-Partner nicht mehr vorab dazu verpflichtet werden, sich generell gegenseitig zu vertreten (§5 Abs. 1 BeschFG). Kündigt ein Partner, darf dem oder den anderen nicht ebenfalls automatisch gekündigt werden (§5 Abs. 2 BeschFG). Aus betriebsbedingten Gründen kann jedoch eine Änderungskündigung für eine Versetzung gerechtfertigt sein.


Job-Splitting
(dt. Tandem-Arbeit)
Zwei oder mehrere Arbeitnehmer teilen sich einen oder mehrere Arbeitsplätze zu vorab festgelegten Zeiten, evtl. rollierend. Sie erledigen ihre Arbeitsaufgaben jeweils eigenständig und eigenverantwortlich ohne größere Abstimmungen; gegenseitige Vertretung ist, soweit nicht anders vereinbart, nicht vorgesehen. Diese Form der Teilzeitarbeit eignet sich für weitgehend einfache, identische Arbeiten.


Joint Venture
ist eine besondere Form einer strategischen Allianz, die zu der Bildung eines rechtlich eigenständigen gemeinsamen Unternehmens ohne zeitliche Begrenzung seiner Geschäftsaktivität führt.


Joint-Venture-Vertrag
Joint-Venture-Vertrag ist die Beteiligung an einem Unternehmen entweder durch Beratung oder Betreuung, wie z.B. der Vermittlung von Know-how, oder durch die Gewährung von Kapital oder Produktionsmittel. Seit der deutschen Einheit sind solche Verträge besonders wichtig für Unternehmen in den neuen Bundesländern aber auch in Osteuropa, die entweder kapitalschwach sind oder veraltet produzieren.


Jubiläumszuwendungen
(Employee anniversary gift; employee anniversary award)
Die Jubiläumszuwendung ist eine (Sonder-)Geldzahlung für einen Mitarbeiter, der z. B. nach 10 Jahren Tätigkeit in der Firma oder 20 sein Jubiläum feiert. Für gute Dienste in den letzten 10/20/30/… Jahren bekommt er eine Jubiläumszuwendung. Diese fällt je nach Unternehmen in sehr unterschiedlicher Höhe aus. Die Höhe der Jubiläumszuwendung ist vielfach in Tarifverträgen geregelt. Für Beamte des Bundes gilt die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes.
Bei der Zahlung der Jubiläumsgabe handelt es sich um eine sog. "Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit". Diese ist nach § 39 b Abs. 3 Satz 9 EStG nach einem gesonderten Verfahren zu besteuern, welches im Einzelfall zu einem günstigeren Steuersatz für diese Zahlung führen kann.
Die Jubiläumszuwendungen war früher im Rahmen von Freigrenzen nach § 3 Nr. 52 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Diese Regelung wurde ersatzlos gestrichen.
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes reicht es für die Klassifizierung der Jubiläumszuwendungen als betriebliche Übung (BAG, Urteil vom 28. Juli 2004, Az. 10 AZR 19/04) nicht aus, dass innerhalb der letzten 3 Jahre Mitarbeiter diese Zahlungen erhalten haben. Bei unregelmäßigen Zahlungen dieser Art kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen diese Zahlungen für künftige Jubiläen kürzen oder streichen.


Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
regelt als Teil des Arbeitsschutzes das Mindestalter von Jugendlichen für den Eintritt in den Arbeitsprozeß und die gesetzlichen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Jugendlichen. So ist die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren verboten sowie derjenigen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen (bis 9. bzw. 10. Schuljahr). Jugendliche bis zu 18 Jahren dürfen innerhalb von zwei Monaten eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten (§21a I Nr. 1 JArbSchG), für sie besteht ein Verbot der Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr (§14 I JArbSchG) und an Samstagen und Sonntagen (§§16,17 JArbSchG). Zudem haben sie einen längeren gesetzlichen Urlaub als Erwachsene. Eine Reihe von Bestimmungen des Jugendarbeitschutzgesetzes sichert die Arbeitsbedingungen für Jugendliche. Besonders wichtig ist das Verbot der Akkordarbeit oder sonstiger Arbeiten, bei denen das Arbeitstempo vorgegeben ist oder durch eine Steigerung zu höherer Entlohnung führt (§23 I JArbSchG).


Jugend- und Auszubildendenvertretung
Abk.: JAV. Interessenvertretung von Arbeitnehmern unter 18 Jahren bzw. der Auszubildenden unter 25 Jahren eines Betriebes. Die JAV wird in Ergänzung zum Betriebsrat von den Jugendlichen und Auszubildenden eines Betriebs gewählt, um ihren besonderen Anliegen aufgrund des Alters oder ihrer Ausbildungssituation gegenüber dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat im speziellen vertreten zu können. Rechtliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz nach §60. Die Wahl der JAV wird vom Betriebsrat eingeleitet, der den Wahlvorstand bestellt. Die Amtszeit der Vertreter beträgt zwei Jahre.
Die JAV hat folgende Aufgaben und Rechte: Sie soll die besonderen Anliegen, Maßnahmen und Vorschriften der Jugendlichen und Auszubildenden, insbesondere der Fragen der Berufsausbildung, aufnehmen und beim Arbeitgeber und Betriebsrat vorzuschlagen und zu beantragen. Sie soll die Jugendliche und Auszubildende betreffenden geltenden Gesetze, Tarifvertrags- und Betriebsvereinbarungsregelungen sowie sie Unfallverhütungsvorschriften mit überwachen. Dazu kann die JAV mit einem Vertreter an allen Betriebsratssitzungen teilnehmen, hat bei allen Sitzungen von Betriebsrat und Arbeitgeber zu Angelegenheiten der Jugendlichen und Auzubildenden ein Teilnahmerecht, kann ihre Anliegen auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzungen aufnehmen lassen und kann Betriebsratsbeschlüsse bis zur Dauer von einer Woche aussetzen, wenn wichtige Interessen ihrer Klientel beeinträchtigt zu sein scheinen. Die JAV kann eigene Sitzungen einberufen und sich eine Geschäftsordnung geben. Dagegen darf sie erst bei mehr als 50 Jugendlichen und Auszubildenden eines Betriebes eine eigene Sprechstunde abhalten, zu der ein Betriebsratsmitglied Teilnahmerecht hat. JAV-Mitglieder besitzen die gleichen Rechte wie Betriebsratsmitglieder über Schulung und Fortbildung, allerdings entscheidet der Betriebsrat über die Teilnahme.
JAV-Vertreter unterliegen wie Betriebsratsmitglieder einem besonderen Kündigungsschutz (§784 BetrVG), bei außerordentlichen Kündigungen muß der Betriebsrat seine Zustimmung geben (§103 BetrVG).


Justieren
(Adjusting)
Justieren heißt, ein Meßgerät oder eine Maßverkörperung so einstellen oder abgleichen. daß die Ausgangsgröße (z.B. die Anzeige) vom richtigen Wert oder als richtig geltenden Wert so wenig wie möglich abweicht oder die Abweichungen innerhalb der Fehlergrenzen bleiben. Das Justieren erfordert also einen Eingriff, der das Meßgerät oder die Maßverkörperung oft bleibend verändert. DIN 1319


Just-in-Time (JIT)
(dt. Fertigungssynchrone Anlieferung) ist eine Managementphilosophie, die darauf abzielt, Verschwendung in der Fertigung und in vor- und nachgelagerten Bereichen zu vermeiden. Hierbei wird nur die jeweils benötigte Menge zum jeweils richtigen Zeitpunkt (just in time) produziert. JIT und die damit zusammenhängenden Werkzeuge und Methoden sind in Japan seit den 50er Jahren stark forciert worden. Es werden sieben Arten der Verschwendung unterschieden:

Um die JIT-Philosophie praktisch umzusetzen, ist eine Vielzahl von Maßnahmen möglich. Die wichtigste ist eine Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter mit einer gleichzeitigen ständigen Schulung im JIT-Denken. Gleichzeitig wird neben der Verbesserung der innerbetrieblichen Abläufe immer eine Einbeziehung der Lieferanten angestrebt. JIT ist nur auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Lieferant und Verarbeiter möglich. Der Lieferant muß dem Verabeiter die richtige Menge in der geforderten Qualität zum vereinbarten Zeitpunkt garantieren. Es sollten häufige, kleine und pünktliche Lieferungen angestrebt werden, um die Bestände auf beiden Seiten zu minimieren. Dazu ist eine enge Kommunikation, z.B. durch den Anschluß des Lieferanten an die Fertigungssteuerung des Verarbeiters, erforderlich. Der Lieferant muß bemüht sein, die Kosten zu reduzieren.